Allgemeine Geschäftsbedingungen und Regeln für das Training

1. Trainingsgruppen

Der Teilnehmer ist berechtigt, an den angebotenen Trainingseinheiten teilzunehmen, sofern es keine Einschränkungen bezüglich seines Leistungsstandes gibt. Eine leistungsabhängige Aufteilung der Teilnehmer in Gruppen bleibt der Schule vorbehalten. Diese ist berechtigt, die Trainingszeiten festzulegen und zu verändern.

2. Trainingszeiten

Die Schule wird für die Teilnehmer jeweils eine Stunde vor dem jeweiligen Trainingsbeginn geöffnet. Die Änderung der Zeiten und die Verlegung der Trainingsstätte innerhalb des Wuppertaler Stadtgebietes sind jederzeit möglich, jedoch den Teilnehmern in einer angemessenen Zeit zuvor mitzuteilen.
Die Schule bleibt während der regulären Schulferien des Landes NRW, ebenso an allen gesetzlichen Feiertagen geschlossen. Während der obigen Zeiten ist der Teilnehmer weiter verpflichtet, die Kursgebühr zu entrichten.

3. Teilnahmebedingungen

3.1. Der Schüler versichert, dass er frei von ansteckenden Krankheiten ist und auch keine Erkankungen (insbesondere Herz-Kreislauf-) verschweigt.
3.2. Das gesundheitsbedingte Fernbleiben vom Training befreit den Teilnehmer nicht von der Verpflichtung zur Zahlung des vereinbarten Monatsbeitrages. Sofern der Teilnehmer ein ärztliches Attest vorlegt, aus dem die Unfähigkeit zur Teilnahme am Training eindeutig hervorgeht und die Ausfallzeit des Teilnehmers 4 Wochen überschreitet, wird eine Pause eingerichtet, die Vertragslaufzeit entsprechend verlängert. Die Zahlungsverpflichtung entfällt nicht.
eine schriftliche Bescheinigung des behandelnden Arztes bzw. der zuständigen Dienststelle ist erforderlich. Zurückliegende Zeiträume können nicht berücksichtigt werden.
4. Verhalten beim Training, Verhalten in und außerhalb der Schule
4.1. Jedes Mitglied repräsentiert auch die Schule nach außen, und verpflichtet sich dementsprechend, sich in der Öffentlichkeit nicht extremistisch zu kleiden oder zu äußern (auch nicht in sozialen Netzwerken). Insbesondere menschenverachtende (sexistische, rassistische oder gewaltverherrlichende ) Äußerungen sind zu unterlassen und können zu einer sofortigen Kündigung der Mitgliedschaft führen – bereits bezahlte Beiträge (auch für zukünftige Zeiträume) werden nicht erstattet.
4.2. Die Trainingsinhalte werden ausschließlich vom von der Schule bestimmten Übungsleiter festgelegt. Den Anweisungen des Übungsleiters ist unbedingt Folge zu leisten.
4.3. Der Vertragspartner nimmt am Training auf eigene Gefahr teil. Zur Vermeidung von Verletzungen und Sachschäden sind folgende Regeln einzuhalten:
Jeder Teilnehmer hat pünktlich auf der Trainingsfläche zu erscheinen. Aus hygienischen Gründen wird strikt zwischen Barfuss- und Schuhbereichen getrennt: Barfußbereich ist die Matte/Trainingsfläche, Straßenschuhe müssen im Eingangsbereich ausgezogen werden. Während dem Training hat Ruhe zu herrschen, auch seitens nicht teilnehmender Personen (z. B. kommender und gehender Teilnehmer anderer Kurse). Mobiltelefone sind grundsätzlich abzuschalten. Jedes Verlassen des Trainings ist dem Trainer vorher mitzuteilen. Eine Teilnahme unter dem Einfluss von Alkohol und anderen Drogen ist nicht erlaubt, ferner sind während des Trainings das Kauen von Kaugummi und jeder andere Verzehr von Lebensmitteln (auch Bonbons) untersagt. Finger- und Fußnägel sind kurz zu halten, jeglicher Schmuck sowie Haarspangen und Uhren sind vor dem Training abzulegen.
4.4. Jeder Teilnehmer hat auf seine Trainingspartner zu achten und Rücksicht zu nehmen. Insbesondere beim Trainieren von Hebel- und Würgetechniken ist den Äußerungen des Partners (Abklopfen, Stopp-Ruf oder sonstige vereinbarte Zeichen) unbedingt und unverzüglich Folge zu leisten. Eventuelle Zweifel über die Verfassung eines Trainingspartners sind, auch gegen dessen Protest, dem Trainer mitzuteilen. Die Teilnahme am Sparring ist nur mit der entsprechenden Schützausrüstung (Zahn- und Tiefschutz, Kopf- und Handschützer) sowie in Anwesenheit einer dritten, volljährigen Person gestattet.
4.5. Ein Nichteinhalten einer dieser Regeln berechtigt die Schulleitung, den Schüler vom Training auszuschließen. Ein dauerhafter Ausschluss vom Training im Wiederholungsfall sowie bei missbräuchlicher Anwendung des Erlernten auch außerhalb der Schule bleibt dem Leiter der Schule vorbehalten. Der Teilnehmer ist in diesem Falle nicht von der Zahlung der Beiträge befreit.
4.6. Nicht volljährige Teilnehmer müssen vorab von Ihren Erziehungsberechtigten über die Verhaltensregeln in der Schule aufgeklärt werden, insbesondere das Betreten der Krafträume ist Kindern unter 14 Jahren nicht erlaubt, ab 14 Jahren nur nach Einweisung an den Geräten mit denen trainiert wird.

5. Haftung

5.1. Die Haftung der Schule ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Eine Haftung seitens der Schule für Verletzungen der Trainingspartner untereinander besteht nicht. 5.2. Für mitgebrachte Wertgegenstände wird keine Haftung übernommen. Für Schäden am Inventar der Schule haften die Teilnehmer nach den allgemeinen Regeln. Nach diesen allgemeinen Regeln haften die Teilnehmer auch untereinander für entstandene Schäden und Verletzungen.
5.3. Die Teilnehmer sind verpflichtet jede Änderung der Anschrift oder der Bankverbindung der Schule bzw. dem entsprechenden Unternehmen, das mit der Abwicklung der Beitragszahlungen beauftragt ist, unverzüglich mitzuteilen.

6. Laufzeit

6.1. Der Vertrag hat die auf der Vorderseite vereinbarte Laufzeit. Er verlängert sich automatisch um 12 Monate, wenn er nicht 12 Wochen vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit schriftlich gekündigt wurde. Maßgebend für den Kündigungszeitpunkt ist der Zugang der Kündigung bei der Schule. Im Übrigen ist die Kündigung des Vertrages ausgeschlossen, es sei denn, einer der in den allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich dargelegten Fälle liegt vor.
6.2. Ist es der Schule aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, unmöglich, Leistungen zu erbringen, so hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Schadensersatz. Im Falle einer behördlich angeordneten Schließung ist die Schule berechtigt, ersatzweise ein Onlinekursprogramm anzubieten. Die Verpflichtung zur Beitragszahlung entfällt dadurch nicht. Im Falle der Erkrankung des Trainers ist die Schule bemüht, einen Ersatztrainer für diese Zeit zu stellen. Sofern ein Ersatztrainer nicht gestellt werden kann, ist die Schule berechtigt, Nachholtermine anzubieten. Für Erwachsene ist es generell möglich, frei zu trainieren und die Sportgeräte zu nutzen, sofern es den übrigen Trainingsablauf nicht stört. Im Falle einer Invalidität oder eines 50 Kilometer überschreitenden Umzuges seitens des Teilnehmers ist eine vorzeitige Kündigung des Vertrages unter Einhaltung von Punkt 6.1. möglich.
Der Teilnehmer hat die Umstände durch Vorlage entsprechender Bestätigungen und Urkunden zu belegen.
6.3. Die Schule ist berechtigt, während des laufenden Trainingsbetriebes Ton- und Bildaufnahmen (vom Gruppentraining) anzufertigen und diese zu Werbezwecken – ausschließlich für die Schule selbst – zu verwenden, auch in den sozialen Netzwerken.

7. Zahlungsbedingungen

7.1. Der Teilnehmer verpflichtet sich, die vereinbarten Kursbeiträge an die Schule auf dem vereinbarten Zahlungsweg zur Auszahlung zu bringen. Mit dem erreichen einer neuen Alterksklasse (ab 8 Jahren, ab 15 Jahren) wird der Beitrag entsprechend angehoben. Die Kosten für fehlgeschlagene Abbuchungen sind vom Teilnehmer zu tragen. Für Zahlungserinnerungen und Mahnungen wird jeweils eine Gebühr von 5,80 Euro fällig. Die Zahlungen haben jeweils bis zum 3. Werktag eines Monats zu erfolgen.
7.2. Die Schule ist berechtigt, die Beiträge jährlich um bis zu drei Prozent an zupassen um die steigenden Kosten (Miete, Strom, Gas, Wasser, Versicherungen) sowie die Inflation aus zu gleichen. Die Anpassung muß drei Monate zuvor schriftlich angekündigt werden.
7.3. Gerät der Teilnehmer mit der Zahlung über einen Zeitraum von zwei Monaten in Verzug, so wird der gesamte restliche Kursbeitrag fällig. Verzugszinsen werden mit 5 Prozent über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet. Die Schule ist in diesem Fall berechtigt, den Teilnehmer bis zur vollständigen Zahlung der offenen Beiträge und Gebühren vom Training auszuschließen. Wird der restliche Kursbeitrag erst an ein Inkasso-Unternehmen gezahlt, verliert der Teilnehmer seine Ansprüche, am Training teil zu nehmen für diesen Zeitraum. Gerichtsstand ist Wuppertal.

8. Salvatorische Klausel

Falls einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. des Vertrages unwirksam sein oder unwirksam werden sollten, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen, die dem angestrebten Ziel möglichst nahe kommt.

9. Änderungen und Ergänzungen

Änderungen und Ergänzungen des umseitigen Vertrages sowie dessen Kündigung bedürfen der Schriftform.

Wuppertal September 2021